Hier: Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebs auf Sportplätzen und in Sporthallen
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
nach Bekanntgabe des von der Landesregierung vorgestellten Stufenplanes für die Wiederbelebung des vereinsbasierten Sportbetriebs, den wir Ihnen mit gestriger Rundmail vorgestellt haben, haben sich SSB und Sportverwaltung heute darauf verständigt, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen städtische Sportplätze und Sporthallen wieder für den Übungs- und Trainingsbetrieb genutzt werden können.
Sportplätze
Städtische Sportplätze sind auf dem Hintergrund der aktuellen Coronaschutzverordnung den „Freiluftsportanlagen“ zuzuordnen von daher im Rahmen der aktuellen Belegungspläne durch Vereine ab sofort nutzbar.
Sportamt und SSB weisen darauf hin, dass nachfolgende Einschränkungen bzw. Vorgaben zu berücksichtigen sind:
- Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden. Für den Fußball bedeutet das z.B. Techniktraining – ja -, Spielsituationen – nein -.
- Es sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen.
- Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt.
- Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig
Sporthallen
Sportamt und SSB verfolgen das gemeinsame Ziel, die städtischen Sporthallen für den Vereinsbetrieb ab dem 18.05. im Rahmen der aktuellen Belegungspläne wieder freizugeben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen jedoch die Auflagen der Coronaschutzverordnung erfüllt werden. Das bedeutet, dass auch bzw. vor allem für den Trainings- und Übungsbetrieb in den Sporthallen besondere Regeln und Hygienemaßnahmen einzuhalten sind. Diese befinden sich zurzeit in einem Abstimmungsprozess.
Sowohl für den Außen- als auch für den Hallensport finden Sie in der Anlage Hygiene-Checklisten für Vereine sowie für Trainer*innen und Übungsleiter*innen. Für die Übungs- und Trainingsgestaltung selbst finden Sie sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände unter nachfolgendem Link: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken . Informieren Sie sich entsprechend Ihrer Sportart.
Die Stärke des organisierten Sports zeigt sich darin, dass er sich an Regeln hält. Wenn wir zu einer verantwortungsvollen Normalität unseres Vereinsbetriebs zurückkehren wollen, dann gelingt dies uns nur dann, wenn wir uns alle an diese Regeln halten.
Über die nächsten Schritte, die der SSB mit der Sportverwaltung bis zum 18.05 abstimmt, halten wir Sie informiert.
Passen Sie auf sich auf, befolgen Sie die behördlichen Verfügungen und, vor allem, bleiben Sie gesund.
Ihr Sportbund Team aus der August-Bebel-Straße
Karl-Wilhelm Schulze
Vorstandsvorsitzender
– Anlage
Stadtsportbund Bielefeld e.V.
Dachverband von über 200 Sportvereinen und Verbänden
Interessenvertreter von über 85.000 organisierten Sportlern
August-Bebel-Straße 57
33602 Bielefeld
Tel: 0521-5251550
Fax: 0521-5251551
mail to: ssb@sportbund-bielefeld.de
Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag: 10.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 10.00 bis 13.00 Uhr
Amtsgericht Bielefeld VR 980
Präsidium:
Prof. Dr. Detlef Kuhlmann (Präsident)
Ramona Voß (Vizepräsidentin)
Michael Wendt (Vizepräsident)
Dr. Hendrik Langen (Vizepräsident)
Prof. Dr. Riza Öztürk (Vizepräsident)
Michael Krapp (Vertreter der Sportjugend)
Matthias Sondermann (Vertreter der Sportjugend)
Vertretungsberechtigter Vorstand nach §26 BGB:
Karl-Wilhelm Schulze